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Statuten

Name und Sitz
Unter dem Namen «Chipheads» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 8001 Zürich.

1. Vereinszweck
Der Verein bildet ein nichtkommerzielles Forum für RollenspielerInnen. Zu den angebotenen Diensten gehören Produktion und Durchführung von Rollenspielen, Informationssammlung sowie die Förderung der Kommunikation unter den Mitgliedern und mit der Öffentlichkeit.

2. Mitgliedschaft
Mitglied können nur natürliche Personen werden. Jedes Mitglied hat an der GV eine Stimme und das Recht, Traktanden für die GV beim Vorstand einzureichen.

2.1 Ein- und Austritte
Eintritte und Austritte können jederzeit erfolgen. Es gibt keine Zulassungsbeschränkungen.

3. Organisation
Die Organe des Vereins sind: die Generalversammlung, der Vorstand, die Spezialmitglieder.

3.1 Generalversammlung
Die Generalversammlung (GV) bildet oberstes Organ des Vereins.
Die ordentliche GV findet einmal pro Jahr statt. Eine ausserordentliche GV kann auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder oder auf Einladung durch den Vorstand einberufen werden. Die Einladung ist vom Vorstand spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin unter Bekanntgabe der zu behandelnden Geschäfte den Mitgliedern schriftlich zuzustellen.

3.1.1 Befugnisse der Generalversammlung
- Änderung der Statuten.
- Abnahme des Protokolls.
- Abnahme des Jahresberichtes.
- Abnahme des Kassenberichtes.
- Wahl des Vorstandes.
- Beschlussfassung über weitere Anträge von Mitgliedern.
- Auflösung des Vereins. Dafür ist die Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten TeilnehmerInnen der Versammlung nötig.

3.2 Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Vereinsmitgliedern und wählt in Kollegialabstimmung aus den eigenen Reihen einen Präsidenten oder eine Präsidentin.

3.2.1 Rechte und Pflichten des Vorstandes
- Dem Vorstand steht die Behandlung aller Geschäfte zu, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
- Einberufung, Organisation und Leitung der GV.
- Ernennung von Spezialmitgliedern.
- Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln für den Verein unterschriftsberechtigt.
- Vetorecht bei nichttraktandierten Beschlüssen der GV. Das entsprechende Geschäft wird im Falle eines Vetos ausgesetzt, muss aber bei der nächsten ordentlichen GV traktandiert werden.
- Ausschluss von Mitgliedern. Der Vorstand ist dabei nicht zur Angabe von Gründen verpflichtet.

3.2.2 Organisation des Vorstandes
Für die folgenden Aufgabenbereiche wird vom Vorstand die Verantwortung an einzelne Vorstandsmitglieder vergeben. Diese legen dem Vorstand und der GV Rechenschaft über ihre Bereiche ab. Für die Ausführung dieser Aufgaben können von der verantwortlichen Person Spezialmitglieder eingesetzt werden.

Finanzen
Verwaltung sämtlicher Konti des Vereins. Bewilligung sämtlicher Ausgaben. Erstellen der Finanzordnung.

Administration
Führen der Mitgliederkartei. Kommunikation innerhalb des Vereins. Führen des Dokumentarchivs. Protokollführung.

Materialverwaltung
Ankauf, Verwahrung und Administration der vereinseigenen Utensilien.

Öffentlichkeitsarbeit
Schnittstelle zwischen Verein und Öffentlichkeit. Kontakte mit Läden, Veranstaltern, Fanzines.

Vereinspublikationen
Koordination für den CHIPtxt. Herstellung desselben. Weitere Publikationen.

Internet
Chipheads-Homepage externer und interner Bereich. Chipheads-Mailinglisten. Chipheads-Mailadressen.

3. Mittel
Der jährliche Mitgliederbeitrag von 20.- wird erstmals mit dem Beitritt fällig. Siehe dazu auch die Finanzordnung. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

4. Versicherung und Haftung
Die Versicherung und Haftung ist persönliche Sache der TeilnehmerInnen. Der Verein kann in keiner Weise belangt werden.

Zürich, 15. März 2008