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Finanzordnung

Mitgliederbeiträge (Jahresbeiträge)
CHF 20.--
Die Mitgliederbeiträge kommen in die Vereinskasse und können vom Vorstand zur Finanzierung der Vereinsaktivitäten (Materialbeschaffung, Mailings, Werbung, Risikoausgleich etc.) verwendet werden. Über die Verwendung der Mittel muss der/die Finanzverantwortliche zuhanden der GV Auskunft geben können.

Mahnwesen
Kommt ein Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nach, so tritt das Mahnwesen in Aktion. Für jede Mahnstufe werden Spesen nach Aufwand erhoben. Mahnfrist ist jeweils 30 Tage. Nach Ablauf der zweiten Stufe (also nach 60 Tagen) wird das Mitglied vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen.